Schneeräumung
In den letzten Tagen gab es reichlich Schnee, der gem. unserer Straßenreinigungssatzung von den Grundstückseigentümern wegzuräumen ist. Da unsere Straßenreinigungssatzung nicht jedem bekannt ist und es in den vergangenen Tagen doch vermehrt zu Fehlverhalten kam, möchte ich hier die wesentlichen Punkte in aller Kürze zusammenfassen:
1. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht beeinträchtigt wird (§6 Abs.1)
2. Schnee und Eis von den Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden (§6 Abs. 2)
3. Die Räumpflicht umfasst nicht nur den Gehweg, sondern auch die Fahrbahn der Straße bis zur Fahrbahnmitte (§2)
4. Bei Glätte/Glatteis besteht darüber hinaus auch Streupflicht für Gehwege und die in der Satzung aufgeführten besonders gefährlichen Fahrbahnstellen (§7).
Der Schnee ist also nicht nur vom Gehweg zu entfernen, sondern auch von der Fahrbahn der angrenzenden Straße bis zur Mittellinie/Fahrbahnmitte. Auf keinen Fall ist der weggeräumte Schnee auf die Straße zu schaufeln. Ich bitte zukünftig um Beachtung.
Wer noch Fragen zu der Satzung hat, kann mich gerne in meiner Sprechstunde besuchen kommen (Mittwochs von 18-19 Uhr im Bürgerhaus) oder auch anrufen (0151 51042136). Wer sie im Wortlaut nachlesen will, findet sie im Internet auf unserer Homepage: www.gamlen.de
Gamlen, den 01.02.2019
Achim Marzi, Ortsbürgermeister